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Wohnraum muss bezahlbar bleiben

12. Oktober 2019

Stellungnahme des Wohnheimparlamentes zur Mieterhöhung und AG Miete

Liebe Bewohner*innen,

das Wohnheimparlament ist das wohnanlagenübergreifende Kommunikationsforum aller Bewoh-ner*innen und deren Heimvertretungen der Studierendenwohnanlagen des Studierendenwerks Mainz, welches die Interessen der Bewohner*innen gegenüber dem Studierendenwerk Mainz vertritt.

In dieser Funktion wurde im Wohnheimparlament die Mieterhöhung von 15,00 Euro zum 1. März 2019 inhaltlich geprüft.

Die Mieterhöhung setzt sich aus 10,00 Euro regulärer Mieterhöhung und 5,00 Euro Rücklagenbildung zusammen. Die Erhöhung um 10,00 Euro deckt u.a. steigende Energiekosten und stellt eine Tarifanpassung für Personal des Studierendenwerks sowie eine Inflationsanpassung dar. Die Erhöhung von weiteren 5,00 Euro sind Rücklagen und werden zweckgebunden für die Sanierung der Zentralmensa verwendet. Das Studierendenwerk begründet dies mit dem Rückgriff auf Eigenkapitalrücklagen für Neubau und Sanierung der Wohnheime, welche sich aus den von allen Studierenden der Johannes Gutenberg-Universität sowie der Hochschule gezahlten Semesterbeiträgen gebildet hätten. Diese Eigenkapitalrücklagen sollen nun durch den Anteil von 5,00 Euro wieder aufgefüllt werden.

Im Ergebnis halten wir die Erhöhung von 10,00 Euro regulärer Mieterhöhung für berechtigt, die Rücklagenbildung von 5,00 Euro dagegen ist unserer Meinung nach in dieser Form hochstrittig. Es stellt sich für uns die Frage, wie eine Refinanzierung durch nur 4.000 Studierende, die wohnhaft in den vom Studierendenwerk vermieteten Wohnheimen sind, gerechtfertigt werden kann, wenn sowohl ehemalige Ausgaben für Neubau und Sanierung sowie die anstehende Mensasanierung grundsätzlich Investitionen für die gesamte Studierendenschaft sind.

Ganz unabhängig von dieser neuen Erhöhung sind die Mieten in den Mainzer Wohnheimen die bundesweit mit Abstand höchsten Mieten. Hierfür für möchten wir nach unserer Ansicht die zwei wichtigsten Gründe erläutern. Ersterer ist die fehlende grundsätzliche Bettenplatz-Finanzierung für Wohnheime in Rheinland-Pfalz. Auch Kosten der älteren Wohnheime müssen so vom Studierendenwerk selbst getragen werden. Der zweite Grund ist, dass durch einen wesentlichen Teil der Mieten Darlehen

und anfallende hohe Zinsen des Studierendenwerkes bei Banken getilgt werden. Diese Darlehen sind notwendig geworden, weil es für den Neubau und die Sanierung einiger jüngeren Wohnheime bis 2015 keine oder nur geringe Zuschüsse vom Land gab und das Studierendenwerk dadurch gezwungen war, sich Geld von Banken zu leihen. Die Rückzahlung dieser Kredite erfolgt nun über hohe Mieten der Bewohner*innen. Aufgrund der Jahresabschlussberichten unserer Wohnheime gehen wir davon aus, dass schätzungsweise bis zu 150,00 Euro einer einzelnen Miete allein dafür aufgewendet werden. In vielen Bundesländern erhalten die Studierendenwerke bei der Tilgung von Darlehen staatliche Zuschüsse. In Rheinland-Pfalz wurde das bislang noch nicht als notwendig erachtet.

Aus diesem Grund haben wir die Arbeitsgruppe Miete ins Leben gerufen, die sich mit der Anpassung der Mieten in den Studierendenwohnanlagen beschäftigt. Wir setzen uns zum einen für die Senkung der Schulden- und Zinslast des Studierendenwerks durch höhere Landeszuschüsse und zum anderen auch für die Einführung einer Bettenplatz-Finanzierung in Rheinland-Pfalz ein, um die Mieten in den Wohnheimen wieder auf ein angemessenes Niveau zu mindern. Erste Maßnahmen werden Gespräche mit zuständigen Politiker*innen, eine Petition und die Veranstaltung einer Demonstration sein.

Wir wollen uns dafür einsetzen, dass sich die Mieten nachhaltig ändern. Deshalb laden wir alle interessierten Bewohner*innen herzlich dazu ein, sich der Arbeitsgruppe Miete anzuschließen und sich einzubringen – ganz gleich in welcher Form!

Meldungen und weitere Fragen sind gerne an wohnheimspraesidium@wohnheime.uni-mainz.de zu richten.

 

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